Artikel vom 9. November 2022

Die Einzelinitiative zum «Gestaltungsplan Bahnhofstrasse»
muss dem Stimmvolk vorgelegt werden

Am 28. Juni 2022, anlässlich seiner allerletzten Sitzung, erklärte der alte
Gemeinderat von Erlenbach noch – husch, husch – die Einzelinitiative
von Hansueli Zürcher für ungültig. Diese zielt auf eine Änderung des
«Gestaltungsplans Bahnhofstrasse», wonach die zulässige Geschosszahl
von fünf auf vier, und die Gebäudelänge auf 50 Meter reduziert
werden sollen. Entsprechend müsste auch das geplante SBB-Gebäude
am Bahnhof redimensioniert werden.

Mehrere Erlenbacher wollten sich ihre Stimmrechte nicht beschneiden
lassen und ergriffen entsprechende Rechtsmittel gegen den Ungültigkeitsbeschluss.
In den darauffolgenden Verfahren stützte der neue Gemeinderat
– etwas unerwartet – den Beschluss seiner Vorgänger. Und
auch die nächste Instanz, der Bezirksrat, stellte sich – was hingegen erwartet
werden durfte – auf die Seite des Gemeinderates.

Doch schliesslich, am 27. Oktober 2022, hiess das Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich die Stimmrechtsbeschwerde der VVE-Präsidentin
gut, hob den Beschluss des Gemeinderats auf und wies diesen an, die
Initiative «Zürcher» innert sechs Monaten dem Stimmvolk vorzulegen.