VVE, VERKEHRS- UND VERSCHÖNERUNGSVEREIN ERLENBACH

Die Einzelinitiative zum «Gestaltungsplan Bahnhofstrasse»
muss dem Stimmvolk vorgelegt werden

Am 28. Juni 2022, anlässlich seiner allerletzten Sitzung, erklärte der alte
Gemeinderat von Erlenbach noch – husch, husch – die Einzelinitiative
von Hansueli Zürcher für ungültig. Diese zielt auf eine Änderung des
«Gestaltungsplans Bahnhofstrasse», wonach die zulässige Geschosszahl
von fünf auf vier, und die Gebäudelänge auf 50 Meter reduziert
werden sollen. Entsprechend müsste auch das geplante SBB-Gebäude
am Bahnhof redimensioniert werden.

Mehrere Erlenbacher wollten sich ihre Stimmrechte nicht beschneiden
lassen und ergriffen entsprechende Rechtsmittel gegen den Ungültigkeitsbeschluss.
In den darauffolgenden Verfahren stützte der neue Gemeinderat
– etwas unerwartet – den Beschluss seiner Vorgänger. Und
auch die nächste Instanz, der Bezirksrat, stellte sich – was hingegen erwartet
werden durfte – auf die Seite des Gemeinderates.

Doch schliesslich, am 27. Oktober 2022, hiess das Verwaltungsgericht
des Kantons Zürich die Stimmrechtsbeschwerde der VVE-Präsidentin
gut, hob den Beschluss des Gemeinderats auf und wies diesen an, die
Initiative «Zürcher» innert sechs Monaten dem Stimmvolk vorzulegen.

Das Verwaltungsgericht rügt im Wesentlichen, dass der Gemeinderat
Interessenabwägungen vorgenommen habe, welche der Gemeindeversammlung
vorbehalten seien. Es liege nicht an ihm zu
entscheiden, ob die vom Initianten behauptete Notwendigkeit der
Anpassung des «Gestaltungsplans Bahnhofstrasse» die Interessen
der Grundeigentümer an Rechtssicherheit und Planbeständigkeit
überwiege.

Sollte der Gemeinderat nicht ans Bundesgericht gelangen, würde das
Urteil des Veraltungsgerichts am 9. Dezember 2022 rechtskräftig, und
die Initiative «Zürcher» müsste bis zum 9. Juni 2023 der Gemeindeversammlung
vorgelegt werden. Nachdem der Juni-Termin dafür zu spät
wäre, würde es wohl zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung
Ende März 2023 kommen.

In diesem Licht ist es nochmals spannend, was uns der Gemeinderat
am kommenden 28. November 2022 zum privaten «Gestaltungsplan
Sigst Süd» sagen wird. Wir freuen uns auf diese Versammlung, die allem
Anschein nach rege besucht werden wird, und auf die interessanten
Gespräche danach.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts finden Sie auf den folgenden Seiten.er, um Ihren eigenen Text einzufügen

Download Gerichtsurteil vom 9.11.2022