EIN HERZLICHES DANKE-SCHÖN AN ALLE, DIE AM 19. NOVEMBER MIT IHRER JA-STIMME ZUR INITIATIVE DIE GRUNDLAGE ZUR AUFHEBUNG DES „GESTALTUNGSPLANSBAHNHOFSTRASSE“ GESCHAFFEN HABEN!

Das Abstimmungsergebnis mit über 75% Ja-Stimmen ist eindeutig. Ein für Erlenbach historisches Ergebnis. Es bedeutet:

„ERLENBACH WILL BLEIBEN WAS ES IST!“

WIE WEITER?

„NEGATIVE VORANWENDUNG“ DER INITIATIVE IM EHEMALIGEN GESTALTUNGSPLANGEBIET

Gemäss Bezirksrat stellte die Einzelinitiative Brasseur eine «Anregung mit hohem Konkretisierungsgrad» dar. Nun, da sie angenommen ist, müssen die im Initiativtext genannten konkreten Bestimmungen in sogenannter «negativer Voranwendung» sofort angewendet werden.

Das heisst, dass von den jeweiligen Bestimmungen, denjenigen des Gestaltungsplans und denjenigen des Initiativtextes, immer jene Bestimmungen angewendet werden müssen, welche weniger erlauben.

Im Wesentlichen wird also die Ausnützung sofort wieder auf max. 70 %, und die Gebäudelänge wieder auf 40.00 m beschränkt.

Die oben angeführten, strengeren Bestimmungen stammen aus der heute gültigen Bau- und Zonenordnung Erlenbach und wurden bereits im Jahr 1995 von der Gemeindeversammlung und danach vom Kanton genehmigt. Der Gemeinderat hat demnach weder die Pflicht noch das Recht, die Initiative in Hinblick auf deren Umsetzung zu «überarbeiten».

Eine nochmalige Mitwirkung der Bevölkerung ist somit nicht notwendig. Diese wäre nur dann notwendig, wenn der Gemeinderat – nach der Anpassung der baurechtlichen Bestimmungen im Sinne der Initiative – eine neue Planung ausarbeiten würde, die dann der Gemeindeversammlung vorzulegen wäre.

Die Initianten werden im Interesse der Ja-Mehrheit ein wachsames Auge darauf halten, ob und wie die Initiative umgesetzt wird. Dies, um sicher zu stellen, dass dem eindeutigen Volkswillen auch nachgekommen und entsprochen wird.

Erlenbach, 22. November 2023