Der Gestaltungsplan Sigst Süd darf nicht wieder in Kraft gesetzt werden!

Am 19. November 2023 hat die Stimmbevölkerung der Gemeinde Erlenbach die Einzelinitiative „Aufhebung öffentlicher Gestaltungsplan Bahnhofstrasse“ mit der deutlichen Mehrheit von 75.8 % JA-Stimmen angenommen.

An der kommenden Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 soll nun über die konkrete Umsetzung der beschlossenen Aufhebung befunden, und die entsprechenden Gesetzestexte und Plänen angepasst werden. Diesbezüglich fanden im Vorfeld Gespräche zwischen dem Gemeinderat und dem VVE, dessen Präsidentin Christiane Brasseur die Initiative eingereicht hatte, statt.

Die Vorlage «Teilrevision Nutzungsplanung (Beizugsgebiet Bahnhofstrasse)» entspricht den Ergebnissen dieser Gespräche und wird vom VVE unterstützt.

Anders bei der gleichentags zur Abstimmung vorgelegten Vorlage «Teilrevision privater Gestaltungsplan Sigst Süd». Hier steht die Vorlage des Gemeinderates hingegen in krassem Widerspruch zu dem in der Volksabstimmung vom 19. November 2023 geäusserten Volkswillen. Nochmals: Die Stimmbevölkerung hat mit 75,8 % JA-Stimmen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie eine andere, weniger dichte Planung will. Dies gilt selbstredend auch für das Gestaltungsplangebiet Sigst Süd, das sich in demselben Planungsgebiet befindet. Dem privaten Gestaltungsplan ist die rechtliche Grundlage entzogen worden, weshalb dieser gemeinsam mit dem Rahmengestaltungsplan aufgehoben werden muss.

Der Gemeinderat plant allerdings aus nicht nachvollziehbaren und noch weniger zwingenden Gründen, den erwähnten eindeutigen Volkswillen zur Aufhebung des Gestaltungsplanes nur dann umzusetzen, falls die Gemeindeversammlung dem Fortbestand des privaten Gestaltungsplans Sigst Süd zustimmt. Damit beantragt der Gemeinderat mit anderen Worten, die beschlossene Aufhebung des Gestaltungsplanes teilweise aufzuheben und rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen ist rechtlich und demokratisch abzulehnen, weil unzulässig. Auf Umwegen und verklausuliert versucht nun der Gemeinderat, den Beschluss der Stimmbevölkerung von Erlenbachteilweise rückgängig zu machen. Unglaublich, aber wahr. Das muss gestoppt werden.

Der VVE wird dieses Vorhaben zudem auch aus städtebaulichen Gründen bekämpfen. Die im Rahmen des privaten Gestaltungsplans Sigst Süd zulässige massive Erhöhung der Gebäudemasse und der Ausnützung würde mitten im grünen Dorfkern eine Insel entstehen lassen, welches jedes vernünftige und zumutbare Mass sprengen würde. Das zeigt die Visualisierung unmissverständlich.

Mit dem vorgeschlagenen privaten Gestaltungsplan Sigst Süd könnten auf dem Areal ähnliche bauliche Monster realisiert werden, wie es die SBB auf ihrem Areal geplant hatte, was ja bekanntlich durch die deutliche Annahme der Einzelinitiative «Aufhebung des Gestaltungsplans Bahnhofstrasse» verhindert worden ist.

Einwendungen VVE zu Abstimmungsvorlagen vom 16. Juni 2025:

Im Übrigen zeigt eine sich im Bau befindliche Überbauung an der Alten Landstrasse / Oberwachtstrasse in Küsnacht, wie sich derart riesige Bauten inmitten der Kernzone ausnehmen. Die zulässige Ausnützung entspricht dort derjenigen, welche der Gemeinderat für das Areal Sigst plant.

25.02.2025, Neubauten an der Ecke Alte Landstrasse/Oberwachtstrasse in Küsnacht